LLC, Corporation oder Branch-Office. Gemeinsam finden wir die richtige Struktur.
Erstgespräch anfragen →Der Begriff „Niederlassung USA" klingt eindeutig — rechtlich ist er es nicht. Im US-Gesellschaftsrecht existieren drei grundsätzlich verschiedene Strukturen: die eigenständige Tochtergesellschaft (meist LLC oder Corporation), das unselbstständige Branch-Office (Zweigniederlassung der deutschen Mutter) und das Representative Office als reine Präsenzlösung ohne operatives Geschäft.
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt von Haftungsbedarf, Steuerwirkung und operativen Zielen ab. Für DACH-Unternehmen, die aktiv in den USA tätig werden wollen, ist in der Regel die US-Tochtergesellschaft die passende Wahl — meist als LLC, bei Investorenbezug als C-Corporation.
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Der Begriff „Niederlassung USA" wird im deutschsprachigen Sprachgebrauch uneinheitlich verwendet. Rechtlich gibt es in den USA drei Hauptformen: eine eigenständige US-Tochtergesellschaft (meist LLC oder Corporation — juristisch selbstständig), ein unselbstständiges Branch-Office (rechtliche Erweiterung der deutschen Muttergesellschaft) oder eine Representative Office / Agentenstruktur (nur beobachtend/vorbereitend, ohne operatives Geschäft). Welche Form sinnvoll ist, hängt von Haftungsbedarf, Steuerwirkung und operativem Zweck ab.
Eine Tochtergesellschaft (LLC/Corporation) ist eine eigenständige juristische Person in den USA — sie haftet mit ihrem eigenen Vermögen, nicht die deutsche Muttergesellschaft. Ein Branch-Office ist dagegen Teil der deutschen Gesellschaft, keine eigenständige Person — Haftung schlägt direkt auf das deutsche Unternehmen durch. Aus Haftungs- und Steuergründen bevorzugen die meisten DACH-Unternehmen die LLC- oder Corporation-Struktur.
Nicht zwingend. Für einzelne Geschäfte reicht oft ein Distributor oder Handelsvertreter. Sobald jedoch regelmäßige Geschäfte stattfinden, Mitarbeiter beschäftigt werden, Verträge mit US-Kunden abgeschlossen werden oder eine physische Präsenz entsteht, spricht vieles für eine eigene US-Gesellschaft. Steuerlich spricht man dann von Permanent Establishment oder „US Trade or Business" — mit entsprechenden Steuerpflichten.
Für die meisten DACH-Unternehmen ist die LLC (Limited Liability Company) die passende Wahl: Haftungsschutz, Flexibilität bei der Besteuerung, einfache Verwaltung. Die C-Corporation eignet sich besser bei geplanten Investorenrunden, Exit-Strategien oder Holding-Strukturen. Die Rechtsformwahl sollte immer mit einem auf Deutschland und USA spezialisierten Steuerberater geklärt werden — besonders wegen AStG und Doppelbesteuerungsabkommen.
Die reine Gesellschaftsgründung (LLC oder Corporation) dauert je nach Bundesstaat 24 Stunden bis 5 Werktage. Das komplette Setup inklusive EIN-Beantragung beim IRS, Bankkontoeröffnung, Operating Agreement und BOI-Meldung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Bei Revis-1 begleiten wir diesen Prozess persönlich aus Florida heraus.
Nein. Die Gründung einer US-Niederlassung ist vollständig remote möglich. Weder für die Gesellschaftsgründung noch für die EIN-Beantragung ist eine persönliche Anwesenheit in den USA erforderlich. Für die Bankkontoeröffnung kann bei manchen Banken ein persönlicher Termin nötig werden — wir empfehlen Banken und Fintech-Anbieter, die Remote-Onboarding für Nicht-Residents anbieten.
Die Wahl hängt vom Geschäftszweck ab. Florida eignet sich für operatives Geschäft (keine State Income Tax, internationaler Finanzstandort Miami). Delaware ist Standard für Strukturen mit Investorenbezug (Court of Chancery). Wyoming bietet niedrige Kosten und hohe Privatsphäre. Wir beraten in der Strategiephase, welcher Bundesstaat wirtschaftlich und operativ sinnvoll ist.
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