Kein einfaches Arbeitsvisum, eine Greencard-Lotterie mit Mini-Chance — und trotzdem ziehen jedes Jahr Menschen aus dem DACH-Raum legal in die USA. Wir zeigen die realistischen Wege und bauen das, was den planbarsten davon trägt: Ihr eigenes US-Unternehmen.
Stand 23.05.2026 — Einwanderungsregeln und USCIS-Vorgaben können sich kurzfristig ändern.Die meisten beginnen ihre Suche mit „Arbeitsvisum USA" oder „Greencard". Die ernüchternde Wahrheit: Ein einfaches Arbeitsvisum gibt es für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht, und die Greencard-Lotterie ist ein Glücksspiel mit geringer, nicht planbarer Chance.
Für Unternehmer und Selbstständige gibt es jedoch einen planbaren, legalen Weg: das E-2-Investorenvisum. Es erlaubt Bürgern aus Vertragsstaaten — DACH zählt dazu — in den USA zu leben und zu arbeiten, solange sie ein reales, aktives US-Unternehmen betreiben, in das sie substantiell investiert haben.
Genau hier setzt Revis-1 an. Wir sind Ihre operative Basis in Florida, deutschsprachig und vor Ort: Wir gründen oder finden das US-Unternehmen, das Ihr E-2-Visum trägt, eröffnen Konto und Struktur und begleiten Ihren Markteintritt und Umzug. Den Visa-Antrag selbst übernimmt ein lizenzierter US-Immigration-Attorney, den wir aus unserem Netzwerk vermitteln.
Wir versprechen niemandem das Blaue vom Himmel. Nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen — der Weg braucht Kapital und ein tragfähiges Geschäft. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob er für Sie realistisch ist.
Revis-1 LLC ist eine Unternehmensberatung — keine Einwanderungskanzlei und keine zugelassene Rechts-, Steuer- oder Visa-Beratung im Sinne deutscher (RDG, StBerG) oder US-amerikanischer Berufsregelungen. Wir bauen, finden und strukturieren das US-Unternehmen, das ein E-2-Visum voraussetzt, und begleiten den operativen Markteintritt. Die verbindliche Prüfung Ihres Visa-Antrags und jede rechtsverbindliche Auskunft erfolgen ausschließlich durch lizenzierte US-Immigration-Attorneys aus unserem Partnernetzwerk. Steuerfragen klären US-CPAs und Ihr Steuerberater. Die endgültige Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde.
Es gibt mehrere legale Wege, dauerhaft in die USA zu ziehen. Drei sind für DACH-Bürger relevant — sie unterscheiden sich vor allem in Planbarkeit und Voraussetzung.
Passt, wenn Sie nebenbei Ihr Glück versuchen wollen — aber nicht darauf bauen möchten.
Passt, wenn Sie unternehmerisch tätig sein wollen und Kapital für ein echtes US-Business mitbringen.
Passt, wenn Sie eine US-Bürgerin / einen US-Bürger in der Familie oder als Ehepartner haben.
Daneben gibt es weitere Wege wie den Mitarbeiter-Transfer (L-1) oder das Investoren-Programm EB-5. Diese begleiten wir bewusst nicht — unser Fokus ist der E-2-Weg, weil er für unternehmerische DACH-Auswanderer in der Praxis der planbarste ist.
Der planbare Weg in die USA führt über ein eigenes, aktives US-Unternehmen. Sie müssen Staatsbürger eines Vertragsstaats sein — Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen dazu — und mindestens 50 Prozent an diesem Unternehmen halten.
Entscheidend ist die Investition: Sie muss substantiell sein, nachweislich getätigt und dem unternehmerischen Risiko ausgesetzt — also im Geschäft im Einsatz, nicht nur geparkt. Das Unternehmen muss real und aktiv sein und mehr erwirtschaften als die bloße Lebenshaltung.
Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht. In der Praxis akzeptiert USCIS Investitionen häufig ab etwa 50.000 USD, sofern der Geschäftsplan trägt. Wichtig: Dieses Kapital ist keine Gebühr, sondern fließt in Ihr eigenes Unternehmen. Die verbindliche Beurteilung trifft allein USCIS bzw. das zuständige US-Konsulat — wir sorgen dafür, dass das Unternehmen die richtige Grundlage liefert.
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab. Diese Übersicht zeigt die Unterschiede auf einen Blick.
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| Kriterium | Greencard-Lotterie | E-2-Investorenvisum | Familie / Heirat |
|---|---|---|---|
| Planbarkeit | gering — reines Glücksspiel | hoch — Sie steuern die Voraussetzungen | mittel — abhängig vom Verfahren |
| Voraussetzung | Teilnahme an der Lotterie | aktives US-Unternehmen + Investition | enge US-Familie / Ehe |
| Kapitalbedarf | keiner | substantiell — oft ab ca. 50.000 USD | keiner |
| Für wen geeignet | Geduldige mit Glück | Unternehmer & Selbstständige | Menschen mit US-Familienbezug |
| Familie kommt mit | ja, bei Gewinn | ja — Ehepartner & Kinder unter 21 | abhängig vom Verfahren |
| Begleitet Revis-1? | nein | ja — wir bauen das US-Unternehmen | nein |
Hinweis: Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Einwanderungsberatung. Welcher Weg in Ihrem Fall trägt, klärt ein lizenzierter US-Immigration-Attorney — den wir vermitteln.
Vom ersten Gespräch bis zum Ankommen in Florida — strukturiert, transparent und mit festem deutschsprachigem Ansprechpartner.
Wir prüfen ehrlich, ob der E-2-Weg für Sie realistisch ist — abhängig von Profil, Kapital und Zeithorizont.
Gründen oder übernehmen? Wir legen den Weg fest und planen die US-Struktur E-2-gerecht.
Wir gründen Ihre US-Firma oder begleiten die Übernahme — inklusive EIN, US-Bankkonto und Registered Agent.
Wir vermitteln den US-Immigration-Attorney. Er übernimmt DS-160, Formular I-129, Dokumente und Einreichung.
Begleiteter operativer Start Ihres Unternehmens und Ankommen vor Ort — mit Ansprechpartner in Florida.
Richtwerte zur ersten Orientierung — keine Festpreis-Zusagen. Anwalts- und Behördenkosten für das Visum sind separat und fallen beim vermittelten US-Immigration-Attorney an.
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| Position | Worum es geht |
|---|---|
| US-Firma gründen (Revis-1) | Gründung & Struktur ab 1.490 € — LLC oder Corporation, EIN, US-Bankkonto, Registered Agent |
| oder Übernahme begleiten | Übernahme-Begleitung eines bestehenden US-Unternehmens, nach Vorhaben |
| Investition | substantiell, einzelfallabhängig — in der Praxis oft ab ca. 50.000 USD; fließt in Ihr eigenes Unternehmen, ist keine Gebühr (Beurteilung durch USCIS) |
| Anwalt (Visum) | separat beim vermittelten US-Immigration-Attorney |
| Lebenshaltung vor Ort | separat — abhängig von Region, Familie und Lebensstil |
| Verbindliches Angebot | nach dem kostenlosen Erstgespräch |
Die Gesamtkosten kalkulieren wir für Ihr konkretes Vorhaben transparent im Erstgespräch. Gründungspakete im Detail finden Sie auf der US-Firmengründung.
Viele unserer Mandanten zieht es nach Florida: ganzjährig mildes Klima, eine wachsende deutschsprachige Community rund um Miami und Fort Lauderdale, gute Direktverbindungen nach Frankfurt und München und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld. Florida erhebt zudem keine eigene Einkommensteuer auf Privatpersonen — die US-Bundessteuer fällt als Ansässiger allerdings an (Steuerfragen klären Sie mit einem US-CPA).
Der eigentliche Unterschied ist aber: Wir sind vor Ort. Revis-1 sitzt in Weston, Florida — deutschsprachig, mit dem nötigen Netzwerk aus Attorneys und CPAs. Wenn Sie auswandern, haben Sie keinen anonymen Online-Service, sondern einen Ansprechpartner, der die Behörden, Banken und Gepflogenheiten vor Ort kennt und Sie operativ begleitet — nicht nur bis zur Gründung, sondern beim Ankommen.
Das steuern wir konkret für Sie vor Ort — als Projektsteuerung aus einer Hand:
Vom Visum über die Firmengründung bis zur Übernahme — diese Themen gehören zum Weg in die USA dazu.
Nein. Wer dauerhaft in den USA leben und arbeiten will, braucht ein passendes Visum oder eine Greencard. Einen einfachen, frei verfügbaren Arbeitsvisum-Weg gibt es für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. Die realistischen Wege sind die Greencard-Lotterie (Glücksspiel), Familie bzw. Heirat, ein Mitarbeiter-Transfer (L-1) oder das E-2-Investorenvisum über ein eigenes aktives US-Unternehmen.
Es gibt kein allgemeines Arbeitsvisum, das man als DACH-Bürger einfach beantragen kann. Arbeitsvisa wie H-1B sind kontingentiert und an einen US-Arbeitgeber gebunden. Wer selbst unternehmerisch in die USA will, für den ist das E-2-Investorenvisum über ein eigenes US-Unternehmen in der Regel der planbarste Weg. Die verbindliche Beurteilung trifft die zuständige US-Behörde.
Die Diversity-Visa-Lotterie (Greencard-Lottery) wird jährlich vom US-Außenministerium durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos, die Gewinnchance jedoch gering und nicht planbar. Sie eignet sich nicht als verlässliche Auswanderungsstrategie. Wer planbar in die USA will, sollte einen der visabasierten Wege prüfen.
Für Unternehmer und Selbstständige aus DACH ist das E-2-Investorenvisum meist der planbarste Weg in die USA. Es setzt eine substantielle Investition in ein reales, aktives US-Unternehmen voraus, an dem Sie mindestens 50 Prozent halten. Revis-1 baut oder findet dieses US-Unternehmen und begleitet den Markteintritt; den Visa-Antrag übernimmt ein vermittelter US-Immigration-Attorney.
Das hängt vom Weg ab. Beim E-2-Visum gibt es keinen gesetzlichen Mindestbetrag; in der Praxis akzeptiert USCIS Investitionen häufig ab etwa 50.000 USD bei einem tragfähigen Geschäftsplan. Wichtig: Diese Investition ist keine Gebühr, sondern fließt in Ihr eigenes US-Unternehmen. Hinzu kommen Anwalts- und Behördenkosten für das Visum sowie Ihre Lebenshaltung vor Ort. Die endgültige Beurteilung trifft USCIS.
Ja. Beim E-2-Visum können Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren als abgeleitete Angehörige mitreisen. Ehepartner sind nach aktueller Praxis in den USA arbeitsberechtigt, Kinder können die Schule besuchen. Die genauen Bedingungen und etwaige Änderungen klärt der US-Immigration-Attorney im Einzelfall.
Wer seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegt, wird dort in der Regel steueransässig und damit grundsätzlich auf das weltweite Einkommen US-steuerpflichtig. Der Bundesstaat Florida erhebt keine eigene Einkommensteuer auf Privatpersonen, die US-Bundessteuer fällt aber an. Die oft genannte 0-Prozent-Variante einer US-LLC (disregarded entity) gilt für Nicht-Ansässige ohne US-Geschäftsbetrieb, nicht für Auswanderer, die in den USA leben. Steuerliche Fragen klären Sie verbindlich mit einem US-CPA und Ihrem Steuerberater — Revis-1 ist keine Steuerberatung.
Das hängt davon ab, ob Sie ein US-Unternehmen neu gründen oder ein bestehendes übernehmen. Eine Übernahme gilt sofort als aktives Geschäft und ist meist der schnellere Weg; eine Neugründung braucht mehr Vorlauf, bis das Unternehmen als aktiv und tragfähig gilt. Die Visa-Bearbeitung selbst dauert typischerweise zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die konkreten Fristen nennt der US-Immigration-Attorney.
Revis-1 LLC ist eine Unternehmensberatung, keine Einwanderungskanzlei und keine zugelassene Visa-Beratung. Wir gründen, finden und strukturieren das aktive US-Unternehmen, das ein E-2-Visum voraussetzt, und begleiten den operativen Markteintritt vor Ort in Florida. Den Visa-Antrag selbst übernimmt ein lizenzierter US-Immigration-Attorney aus unserem Netzwerk. Die Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde.
Rechtlicher Hinweis: Die Darstellungen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Thema Auswandern in die USA und zum E-2-Visum und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Einwanderungsregeln und USCIS-Vorgaben können sich kurzfristig ändern — verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen US-Behörden (USCIS, US Department of State) und bei lizenzierten US-Immigration-Attorneys aus unserem Partnernetzwerk. Steuerfragen klären US-CPAs und Ihr Steuerberater. Die Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde. Stand: 23.05.2026.
Sagen Sie uns, wohin Sie wollen. Wir klären ehrlich, ob das E-2-Visum für Sie infrage kommt, welcher Weg passt — Gründung oder Übernahme — und bauen das US-Unternehmen, das Ihren Weg in die USA trägt. Den Visa-Antrag selbst übernimmt ein vermittelter US-Immigration-Attorney.