Das E-2-Visum (auch E2-Visum) öffnet Unternehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz den Weg in die USA. Wir liefern das Fundament, das jedes E-2-Visum braucht: ein echtes, aktives US-Unternehmen — gegründet oder übernommen, strukturiert und operativ begleitet.
Stand 22.05.2026 — Einwanderungsregeln und USCIS-Vorgaben können sich ändern.Das E-2-Visum — offiziell E-2 Treaty Investor Visa, in deutschen Suchanfragen oft E2-Visum oder Investorenvisum USA genannt — erlaubt Staatsbürgern aus Vertragsstaaten, in den USA zu leben und zu arbeiten, solange sie ein aktives US-Unternehmen betreiben. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu diesen Vertragsstaaten.
Der Kern jedes E-2-Antrags ist nicht das Formular, sondern das Geschäft dahinter: Das US-Konsulat will ein reales, aktives Unternehmen sehen, in das substantiell investiert wurde — kein leeres Konstrukt. Genau hier liegt unsere Arbeit.
Revis-1 LLC ist Ihre operative Basis in Florida. Wir gründen oder finden das US-Unternehmen, das Ihr E-2-Visum trägt, strukturieren die Investition und begleiten den Markteintritt. Das Visum selbst beantragen Sie mit einem lizenzierten US-Immigration-Attorney — den wir Ihnen aus unserem Netzwerk vermitteln.
Für DACH-Unternehmer ist das die schnellste planbare Route in die USA: Ein bereits aufgebautes oder übernommenes US-Unternehmen spart 12–18 Monate gegenüber einem reinen Neuaufbau, bevor ein E-2-Antrag überhaupt sinnvoll ist.
Revis-1 LLC ist eine Unternehmensberatung — keine Einwanderungskanzlei und keine zugelassene Rechts- oder Visa-Beratung im Sinne deutscher (RDG) oder US-amerikanischer Berufsregelungen. Wir bauen, finden und strukturieren das US-Unternehmen, das ein E-2-Visum voraussetzt, und begleiten den operativen Markteintritt. Die verbindliche Prüfung Ihres Visa-Antrags, die Einreichung bei USCIS bzw. dem US-Konsulat und jede rechtsverbindliche Auskunft erfolgen ausschließlich durch lizenzierte US-Immigration-Attorneys aus unserem Partnernetzwerk. Die endgültige Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde.
Das E-2-Visum verlangt eine substantielle Investition in ein aktives US-Unternehmen. Diese drei Wege führen dorthin — welcher zu Ihnen passt, klären wir im Erstgespräch.
Passt, wenn Sie eine eigene Idee verwirklichen und das Unternehmen selbst gestalten wollen.
Passt, wenn Sie Zeit sparen und sofort ein aktives Unternehmen nachweisen wollen.
Passt, wenn Sie übernehmen möchten, aber Unterstützung bei der Suche und Prüfung brauchen.
Das E-2-Visum knüpft an mehrere Kernbedingungen an. Sie müssen Staatsbürger eines Vertragsstaats sein — Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen dazu. Und Sie müssen substantiell in ein US-Unternehmen investieren, an dem Sie mindestens 50 Prozent halten.
Entscheidend ist die Qualität der Investition. Das Kapital muss nachweislich investiert und dem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sein — also im Geschäft im Einsatz, nicht nur geparkt. Das Unternehmen muss real und aktiv sein und mehr erwirtschaften als die bloße Lebenshaltung des Investors.
Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht. In der Praxis akzeptiert USCIS Investitionen häufig ab etwa 50.000 USD, sofern der Geschäftsplan trägt. Die verbindliche Beurteilung trifft allein USCIS bzw. das zuständige US-Konsulat — wir sorgen dafür, dass das Unternehmen die richtige Grundlage liefert.
Beide Wege führen zum E-2-Visum. Der Unterschied liegt vor allem im Tempo und im Aufwand. Welcher zu Ihnen passt, klären wir im Erstgespräch.
Tabelle horizontal scrollen
| Kriterium | Neu gründen | Übernehmen |
|---|---|---|
| Tempo bis zum E-2-Antrag | länger — das Geschäft muss erst aufgebaut werden | schneller — das Geschäft läuft bereits |
| Nachweis als aktives Unternehmen | muss erst entstehen | sofort gegeben |
| Gestaltungsfreiheit | hoch — Ihre eigene Idee | begrenzt — bestehendes Modell |
| Vorlauf & Aufwand | höher | geringer |
| Typisches Profil | eigene Geschäftsidee für den US-Markt | schneller, planbarer Markteintritt |
| Revis-1-Leistung | Gründung & Struktur ab 1.490 € | Übernahme-Begleitung nach Vorhaben |
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Idee, Ihrem Kapital und Ihrem Zeithorizont ab. Im Erstgespräch ordnen wir das gemeinsam ein.
Strukturiert, transparent und mit festem Ansprechpartner — vom ersten Gespräch bis zum begleiteten Start in den USA.
Wir prüfen Ihre Eignung und klären, welcher Weg passt: Neugründung oder Übernahme — abhängig von Profil, Kapital und Zeithorizont.
Wir gründen Ihre US-Firma (LLC oder Corporation) oder begleiten die Übernahme eines bestehenden US-Unternehmens.
Kapital nachweisbar investieren, Mehrheitsanteile sichern und das Unternehmen so aufstellen, dass es real und aktiv ist.
Wir vermitteln den US-Immigration-Attorney. Er übernimmt DS-160, Formular I-129, Dokumente und die Einreichung.
Vorbereitung auf das Konsulats-Interview und begleiteter operativer Start Ihres Unternehmens in den USA.
Richtwerte zur ersten Orientierung — keine Festpreis-Zusagen. Anwalts- und Behördenkosten für das Visum sind separat und fallen beim vermittelten US-Immigration-Attorney an.
Tabelle horizontal scrollen
| Position | US-Firma gründen | US-Unternehmen übernehmen |
|---|---|---|
| Revis-1-Leistung | Gründung & Struktur ab 1.490 € | Übernahme-Begleitung nach Vorhaben |
| Investition | substantiell, einzelfallabhängig — in der Praxis oft ab ca. 50.000 USD; fließt in Ihr eigenes Unternehmen, ist keine Gebühr (Beurteilung durch USCIS) | |
| Anwalt (Visum) | separat beim vermittelten US-Immigration-Attorney | |
| Verbindliches Angebot | nach Erstgespräch | nach Erstgespräch |
Hinweis: Die Investitionssumme ist kein Honorar, sondern Ihr Kapitaleinsatz im eigenen US-Unternehmen. Visa-Gebühren und Anwaltshonorare richten sich nach dem Einzelfall. Die Gesamtkosten kalkulieren wir für Ihr konkretes Vorhaben transparent im Erstgespräch. Gründungspakete im Detail finden Sie auf der US-Firmengründung.
Ob Gründung, Übernahme oder vertiefendes Wissen zum Ablauf — diese Themen gehören zum E-2-Weg dazu.
Das E-2-Visum (offiziell E-2 Treaty Investor Visa, in deutschen Suchanfragen oft E2-Visum oder Investorenvisum USA genannt) ist ein Nichteinwanderungsvisum. Es erlaubt Staatsbürgern aus Vertragsstaaten, in den USA zu leben und zu arbeiten, solange sie ein aktives US-Unternehmen betreiben, in das sie substantiell investiert haben. Es ist verlängerbar und kann grundsätzlich mehrfach erneuert werden, solange das Unternehmen aktiv bleibt.
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind allesamt E-2-Vertragsstaaten. Staatsbürger dieser Länder können ein E-2-Visum beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent der Anteile am US-Unternehmen bei Staatsbürgern des Vertragsstaats liegen. Die genauen Anteilsverhältnisse strukturieren wir gemeinsam mit dem US-Immigration-Attorney im Vorfeld.
In der Praxis verlangt USCIS mehrere Kernkriterien: Staatsbürgerschaft eines Vertragsstaats, eine substantielle Investition in ein US-Unternehmen, Kapital, das nachweislich investiert und dem unternehmerischen Risiko ausgesetzt ist, ein reales und aktives Unternehmen (kein leeres Konstrukt), das mehr als nur die Lebenshaltung des Investors deckt, sowie mindestens 50 Prozent der Anteile in der Hand von Vertragsstaat-Bürgern. Die verbindliche Beurteilung trifft USCIS beziehungsweise das zuständige US-Konsulat.
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag. In der Praxis akzeptiert USCIS Investitionen typischerweise ab etwa 50.000 USD bei einem tragfähigen Geschäftsplan, der zeigt, dass die Investition substantiell ist und das Unternehmen mehr als nur die Lebenshaltung des Investors trägt. Wichtig: Die Investition ist keine Gebühr, sondern fließt in Ihr eigenes US-Unternehmen. Die endgültige Beurteilung erfolgt durch USCIS. Wir vermitteln US-Immigration-Attorneys, die Ihren konkreten Fall einschätzen.
USCIS- beziehungsweise Konsulats-Bearbeitungszeiten variieren typischerweise zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten ab Antragseinreichung. Für deutsche Staatsbürger wird das E-2-Visum oft mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren ausgestellt, mit Aufenthaltszeiträumen, die bei jeder Einreise gewährt werden. Es ist verlängerbar, solange das US-Unternehmen aktiv betrieben wird. Die konkreten Fristen nennt Ihnen der US-Immigration-Attorney.
Ja. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können als abgeleitete E-2-Angehörige mitreisen. Ehepartner sind nach aktueller Praxis in den USA arbeitsberechtigt, Kinder können die Schule besuchen. Die genauen Bedingungen und etwaige Änderungen klärt der US-Immigration-Attorney im Einzelfall.
Nein, nicht direkt. Das E-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum und begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Greencard (dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung). Es ist jedoch unbegrenzt verlängerbar, solange das Unternehmen aktiv ist. Wer langfristig dauerhaft in den USA einwandern möchte, sollte das separat mit einem US-Immigration-Attorney planen. Solche Spezialisten vermitteln wir aus unserem Partnernetzwerk.
Ja — allerdings gebunden an Ihr E-2-Unternehmen. Das E-2-Visum berechtigt Sie, Ihr eigenes US-Unternehmen zu leiten und darin zu arbeiten. Es ist kein allgemeines Arbeitsvisum für eine beliebige Anstellung. Ihr Ehepartner kann nach aktueller Praxis dagegen frei in den USA arbeiten. Die genauen Bedingungen klärt der US-Immigration-Attorney im Einzelfall.
Für das E-2-Visum ist die Übernahme eines bestehenden Unternehmens in der Regel der schnellere Weg: Es gilt sofort als aktives Geschäft, weil Umsatz, Kunden und Betrieb bereits existieren. Eine Neugründung gibt Ihnen volle Gestaltungsfreiheit, verlangt aber typischerweise mehr Vorlauf, bis das Unternehmen als aktiv und tragfähig gilt. Im Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrem Profil, Kapital und Zeithorizont passt.
Nein. Revis-1 LLC ist eine Unternehmensberatung, keine Einwanderungskanzlei und keine zugelassene Visa-Beratung. Wir gründen, finden und strukturieren das aktive US-Unternehmen, das ein E-2-Visum voraussetzt, und begleiten den operativen Markteintritt. Den Visa-Antrag selbst — DS-160, Formular I-129, Dokumente und Einreichung bei USCIS oder dem US-Konsulat — übernimmt ein lizenzierter US-Immigration-Attorney, den wir aus unserem Netzwerk vermitteln. Die Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde.
Rechtlicher Hinweis: Die Darstellungen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum E-2-Visum und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Einwanderungsregeln und USCIS-Vorgaben können sich kurzfristig ändern — verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen US-Behörden (USCIS, US Department of State) und bei lizenzierten US-Immigration-Attorneys aus unserem Partnernetzwerk. Die Entscheidung über jedes Visum trifft allein die zuständige US-Behörde. Stand: 22.05.2026.
Sagen Sie uns, wohin Sie wollen. Wir klären, ob das E-2-Visum für Sie infrage kommt, welcher Weg passt — Gründung oder Übernahme — und bauen das US-Unternehmen, das Ihren Antrag trägt. Den Visa-Antrag selbst übernimmt ein vermittelter US-Immigration-Attorney.