USA GmbH · Rechtsform-Leitfaden

USA GmbH gründen?
Das geht so nicht.

In den USA existiert keine GmbH. Das amerikanische Gesellschaftsrecht kennt diese Rechtsform nicht — weder in Florida, Delaware, Wyoming noch in einem anderen Bundesstaat. Was Sie wirklich suchen, ist die Limited Liability Company (LLC): das funktionale Pendant zur deutschen GmbH. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede, den Gründungsprozess und wann sich eine US-LLC für DACH-Unternehmer lohnt.

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach „USA GmbH gründen" sucht, stellt sich eine logische Frage — mit einer unlogischen Begrifflichkeit. Die GmbH ist eine Rechtsform des deutschsprachigen Rechtsraums. In den USA gibt es sie schlicht nicht. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keine haftungsbeschränkte US-Gesellschaft gründen können. Die amerikanische Entsprechung heißt LLC — und sie ist in vielen Punkten sogar flexibler als die deutsche GmbH.

Hinweis Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Entscheidungen zur Rechtsformwahl konsultieren Sie bitte einen in Deutschland und den USA tätigen Steuerberater (CPA) und/oder Anwalt. Über unser Netzwerk vermitteln wir gerne geeignete Fachleute.

Warum es keine GmbH in den USA gibt

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform aus dem deutschen GmbH-Gesetz von 1892. Sie existiert in Deutschland, Österreich und der Schweiz — also ausschließlich im deutschsprachigen Rechtsraum. Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht stammt aus einer völlig anderen Rechtstradition (Common Law statt Civil Law) und hat eigene Rechtsformen entwickelt.

Wer in den USA ein Unternehmen gründen will, wählt zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsformen — die bekanntesten sind die Limited Liability Company (LLC) und die Corporation (C-Corp oder S-Corp). Eine direkte Übersetzung der GmbH existiert nicht. Manche deutschsprachige Portale verwenden den Begriff „US-GmbH" umgangssprachlich als Synonym für die LLC. Rechtlich ist das jedoch ungenau.

Zur Einordnung

Das US-Gesellschaftsrecht wird nicht auf Bundesebene, sondern auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten geregelt. Jeder der 50 US-Staaten hat eigene Gesetze für die Gründung von LLCs und Corporations. Florida, Delaware und Wyoming sind dabei besonders beliebt bei ausländischen Unternehmern.


Was Sie wirklich suchen: die US-LLC

Die Limited Liability Company (LLC) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen in den USA. Sie vereint wesentliche Eigenschaften der deutschen GmbH — Haftungsbeschränkung und eigenständige Rechtspersönlichkeit — mit zusätzlicher Flexibilität, die es in Deutschland so nicht gibt.

Merkmale einer US-LLC auf einen Blick

Diese Kombination aus Haftungsbeschränkung und Flexibilität macht die LLC zur ersten Wahl für Solopreneure, Dienstleister, E-Commerce-Unternehmer, Maschinenbauer, Importeure und DACH-Mittelständler, die in den USA geschäftlich aktiv werden wollen.


GmbH (Deutschland) vs. LLC (USA) — der strukturierte Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede zwischen der deutschen GmbH und der US-amerikanischen LLC gegenüber. Sie dient der Orientierung — die richtige Rechtsform hängt immer vom konkreten Vorhaben und der individuellen steuerlichen Situation ab.

Kriterium GmbH (Deutschland) LLC (USA)
Mindestkapital 25.000 EUR Stammkapital, Hälfte bei Gründung einzuzahlen Kein Mindestkapital erforderlich
Gründungsdauer Mehrere Wochen bis Monate (Notar, Handelsregister) 24–48 Stunden (z. B. Florida)
Notarpflicht Ja — Gesellschaftsvertrag und Änderungen Nein — Articles of Organization ausreichen
Registrierung Handelsregister (Amtsgericht) Secretary of State des jeweiligen Bundesstaats
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Gesellschafter Unbegrenzt, auch ausländische Personen zulässig Unbegrenzt, auch Nicht-US-Personen zulässig
Besteuerung Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer auf Unternehmensebene; zusätzlich Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung Standardmäßig steuerlich transparent (Pass-Through); Wahlrecht zur Besteuerung wie Corporation
Verwaltung Geschäftsführung, ggf. Gesellschafterversammlung, Bilanzpflicht Flexibel nach Operating Agreement; meist keine Pflichtversammlung
Mindestanforderung Wohnsitz Kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich Kein US-Wohnsitz erforderlich (aber Registered Agent pflichtig)
Gründungskosten Ab ca. 800 EUR Notar + Handelsregister, plus Stammkapital Staatliche Gebühren ca. 50–500 USD je Bundesstaat

Der wesentliche Punkt: Die LLC bietet ähnlichen Haftungsschutz wie die GmbH, ist aber schneller und günstiger zu gründen. Die Steuerfrage ist dagegen deutlich komplexer — insbesondere im Zusammenspiel zwischen deutschem und US-Steuerrecht.


Welche US-Rechtsform entspricht welcher deutschen?

Nicht nur die GmbH hat ein US-Pendant — auch andere deutsche Rechtsformen lassen sich funktional zu US-Gesellschaftsformen zuordnen. Eine exakte rechtliche Entsprechung gibt es nicht, aber eine funktionale Orientierung.

Deutsche Rechtsform Funktionales US-Pendant
GmbH LLC (Limited Liability Company)
UG (haftungsbeschränkt) Single-Member LLC
AG (Aktiengesellschaft) C-Corporation (Inc.)
Einzelunternehmer Sole Proprietorship
GbR / OHG General Partnership
KG Limited Partnership (LP)
GmbH & Co. KG Limited Partnership mit LLC als General Partner

Für die meisten DACH-Unternehmer, die in den USA aktiv werden wollen, ist die LLC die passende Wahl. Wer externes Risikokapital oder institutionelle Investoren ansprechen möchte, wählt eher die C-Corporation — meist in Delaware.


Kann ich meine deutsche GmbH in die USA übertragen?

Nein — eine deutsche GmbH kann nicht direkt in eine US-Gesellschaft umgewandelt oder „verlegt" werden. Die deutsche GmbH bleibt eine deutsche Rechtsform. Für die US-Präsenz kommen drei gängige Konstellationen in Frage:

  1. Tochter-LLC gründen

    Die deutsche GmbH gründet eine US-LLC als 100%ige Tochter. Die LLC ist rechtlich eigenständig, gehört aber der deutschen GmbH. Vorteil: klare Struktur, Haftungstrennung. Steuerliche Auswirkungen (Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsabkommen) müssen vorab geprüft werden.

  2. Neue US-LLC im eigenen Namen

    Sie gründen persönlich eine US-LLC — ohne Beteiligung der deutschen GmbH. Das ist häufig die einfachste Lösung für Einzelunternehmer und Solo-Gründer. Die deutsche GmbH und die US-LLC existieren parallel.

  3. Branch Office / Niederlassung

    Die deutsche GmbH eröffnet eine unselbstständige Niederlassung in den USA. Rechtlich ist das weniger verbreitet, da keine Haftungstrennung besteht. Meist wird stattdessen eine Tochter-LLC bevorzugt.

Wichtig

Welche Konstellation die richtige ist, hängt von der Gesellschafterstruktur, der Steuerplanung (AStG, Hinzurechnungsbesteuerung) und den operativen Zielen ab. Ein auf US-DE-Steuerrecht spezialisierter Berater sollte vor der Gründung eingebunden werden.


Wie gründen Sie als DACH-Unternehmer eine US-LLC?

Der Prozess unterscheidet sich fundamental von der GmbH-Gründung in Deutschland. Kein Notartermin, kein Handelsregistereintrag, keine Stammkapitaleinzahlung. Dafür gibt es andere US-spezifische Schritte, die bei einer DIY-Gründung häufig unterschätzt werden.

  1. Bundesstaat wählen

    Florida, Delaware oder Wyoming sind die beliebtesten Standorte für ausländische Gründer. Die Wahl hängt von Steuern, Compliance-Aufwand und operativen Zielen ab.

  2. Firmennamen prüfen

    Der Name muss im gewählten Bundesstaat verfügbar sein und die Endung „LLC" oder „L.L.C." enthalten. Eine Namensprüfung erfolgt online beim Secretary of State.

  3. Registered Agent bestellen

    In jedem Bundesstaat ist ein Registered Agent gesetzlich vorgeschrieben. Er nimmt offizielle Zustellungen entgegen. DACH-Unternehmer ohne US-Präsenz benötigen einen professionellen Service.

  4. Articles of Organization einreichen

    Das Gründungsdokument wird beim Secretary of State eingereicht. In Florida dauert das oft 24 Stunden, in anderen Staaten 1–5 Werktage.

  5. Operating Agreement erstellen

    Interne Vereinbarung zwischen den Members. Nicht immer vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — besonders bei mehreren Gesellschaftern.

  6. EIN beantragen

    Die Employer Identification Number (EIN) ist die Steuernummer der LLC beim IRS. Sie ist Voraussetzung für Bankkonto, Verträge und US-Steuererklärung.

  7. Bankkonto eröffnen

    US-Bankkonto als Nicht-Resident eröffnen ist ein eigenes Thema. Viele Großbanken verlangen einen persönlichen Besuch. Fintech-Anbieter sind oft einfacher.

Bei Revis-1 übernehmen wir alle Schritte aus Florida — deutschsprachig, persönlich, in allen 50 Bundesstaaten.


Was kostet eine US-LLC-Gründung?

Die Gesamtkosten einer US-LLC-Gründung setzen sich aus staatlichen Gebühren, laufenden Pflichtkosten und optionalen Servicegebühren zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte (Stand April 2026). Die tatsächlichen Preise können variieren.

Kostenblöcke einer US-LLC-Gründung

Im Vergleich zur deutschen GmbH entfällt das Stammkapital von 25.000 EUR vollständig. Auch die Notarkosten (in Deutschland oft 500–1.500 EUR) gibt es in den USA nicht. Das macht die US-LLC besonders attraktiv als Einstiegsstruktur für kapitalarme Gründungen.

Hinweis Genannte Preise sind Orientierungswerte aus öffentlichen Quellen der jeweiligen State-Websites und des IRS (Stand April 2026). Individuelle Kosten können abweichen. Ein verbindliches Angebot für Ihre US-LLC-Gründung erhalten Sie im kostenlosen Erstgespräch mit Revis-1.

Wann lohnt sich eine US-LLC für DACH-Unternehmer?

Nicht jedes Unternehmen braucht eine US-Gesellschaft. Die LLC ergibt strategisch Sinn, wenn konkrete operative oder wirtschaftliche Anknüpfungspunkte in den USA bestehen. Typische Konstellationen:

Wann eine US-LLC sinnvoll ist

Wer keinen operativen Bezug zu den USA hat und ausschließlich im DACH-Markt aktiv ist, braucht in der Regel keine US-LLC. Die Gründung „auf Vorrat" oder aus rein marketingbedingten Gründen ist selten sinnvoll — und kann steuerlich teuer werden.

Unser Hinweis

Die Frage ist nicht, ob eine US-LLC technisch möglich ist — das ist sie fast immer. Die Frage ist, ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir prüfen das kostenlos in einem 30-minütigen Erstgespräch und geben Ihnen eine klare Empfehlung.


Was Revis-1 bei der US-LLC-Gründung leistet

Revis-1 ist ein deutschsprachiger US-Gründungsservice mit Sitz in Weston, Florida. Wir begleiten DACH-Unternehmer von der ersten Einschätzung bis zur operativen US-Präsenz. Persönlich, auf Deutsch, mit direktem Zugang zu Behörden, Banken und Dienstleistern vor Ort.

  1. Kostenlose Einschätzung

    30 Minuten Erstgespräch: Lohnt sich eine US-LLC für Sie? Welcher Bundesstaat passt? Welche Struktur — Tochter, parallel, persönlich? Klare Empfehlung statt Verkaufsgespräch.

  2. Komplette Gründung

    Wir übernehmen Namensprüfung, Articles of Organization, Registered Agent, Operating Agreement, EIN-Beantragung und Unterstützung bei der Bankkontoeröffnung — alles aus einer Hand.

  3. Laufende Compliance

    Annual Reports, BOI-Filings, Fristenüberwachung in allen 50 Staaten. Sie konzentrieren sich auf Ihr Business — wir auf die Formalitäten.

  4. Vermittlung an CPA & Attorney

    Wir sind keine Steuerberater und keine Rechtsanwälte. Aber wir arbeiten seit Jahren mit geprüften US-CPAs und Attorneys, die grenzüberschreitend tätig sind — und stellen den Kontakt her.

Häufige Fragen

USA GmbH — das fragen DACH-Unternehmer häufig

Gibt es eine GmbH in den USA?

Nein. Die GmbH ist eine deutsche, österreichische und schweizerische Rechtsform aus dem Civil-Law-System. Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt diese Rechtsform nicht. Das funktionale Pendant zur GmbH in den USA ist die Limited Liability Company (LLC).

Was ist das Gegenstück zur GmbH in den USA?

Die Limited Liability Company (LLC) ist funktional das Pendant zur deutschen GmbH. Beide bieten beschränkte Haftung und sind juristische Personen. Unterschiede gibt es bei Mindestkapital (keines bei der LLC), Notarpflicht (nicht bei der LLC) und steuerlicher Behandlung. Die LLC ist in den USA die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kann ich als Deutscher eine US-LLC gründen?

Ja. Deutsche, Österreicher und Schweizer können eine US-LLC gründen, ohne in den USA zu wohnen oder ein Visum zu haben. Benötigt werden ein Registered Agent, eine Geschäftsadresse in den USA und eine EIN (Steuernummer beim IRS). Revis-1 übernimmt den gesamten Prozess aus Florida.

Muss ich meine deutsche GmbH auflösen, um eine US-LLC zu gründen?

Nein. Die deutsche GmbH und eine US-LLC können parallel existieren. Üblich ist eine Tochterstruktur: Die deutsche GmbH gründet eine US-LLC als 100%ige Tochter. Die steuerlichen Konsequenzen dieser Struktur müssen individuell mit einem Steuerberater geprüft werden.

Zählt eine US-LLC in Deutschland als GmbH?

Nein. Die deutsche Finanzverwaltung ordnet eine US-LLC nach dem sogenannten Typenvergleich entweder als Personen- oder Kapitalgesellschaft ein. Die Einordnung hängt von der konkreten Ausgestaltung der LLC ab (Single-Member vs. Multi-Member, steuerliche Klassifikation beim IRS). Diese Einordnung hat erhebliche steuerliche Folgen und sollte vorab mit einem grenzüberschreitend tätigen Steuerberater geklärt werden.

Muss ich für die Gründung einer US-LLC in die USA reisen?

Nein. Die Gründung einer US-LLC ist komplett remote möglich. Revis-1 übernimmt alle Schritte vor Ort in Florida. Sie benötigen weder ein US-Visum noch einen US-Wohnsitz. Für einzelne Bankinstitute kann ein persönlicher Besuch bei Kontoeröffnung erforderlich sein — hier empfehlen wir Banken und Fintechs, die das remote ermöglichen.

Wie lange dauert die Gründung einer US-LLC?

In Florida kann eine LLC in 24 bis 48 Stunden registriert sein. Die vollständige Setup-Phase inklusive EIN-Beantragung beim IRS und Bankkontoeröffnung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Im Vergleich zur deutschen GmbH (mehrere Wochen bis Monate inkl. Notar und Handelsregister) ist das deutlich schneller.

Was kostet eine US-LLC-Gründung?

Die staatlichen Gebühren liegen je nach Bundesstaat zwischen ca. 50 und 500 USD für die Erstregistrierung. Hinzu kommen Kosten für Registered Agent (100–300 USD/Jahr), EIN-Beantragung, Operating Agreement und optional Bankkontoeröffnung. Die Gesamtkosten inklusive Service hängen vom Leistungspaket ab. Fordern Sie ein individuelles Angebot an. Im Gegensatz zur deutschen GmbH ist kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich.

Kann meine US-LLC in Deutschland Rechnungen stellen?

Ja, eine US-LLC kann grundsätzlich weltweit Rechnungen stellen. Wird in Deutschland Umsatzsteuer ausgelöst, kann eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern nötig sein. Die genaue Behandlung richtet sich nach Leistungsort, Kundenkreis (B2B/B2C) und Doppelbesteuerungsabkommen. Wir vermitteln Ihnen einen geeigneten Steuerberater.

Welcher US-Bundesstaat ist am besten für eine LLC?

Das hängt vom Vorhaben ab. Florida ist für operative Geschäfte beliebt (keine State Income Tax, gute Infrastruktur, Zeitzone zu Europa). Delaware ist der Standard für Corporations mit Investoren. Wyoming ist bekannt für niedrige Gebühren und starke Anonymitätsregeln. Unsere Empfehlung hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihren Kunden und der steuerlichen Gesamtbetrachtung ab.

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