Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach „USA GmbH gründen" sucht, stellt sich eine logische Frage — mit einer unlogischen Begrifflichkeit. Die GmbH ist eine Rechtsform des deutschsprachigen Rechtsraums. In den USA gibt es sie schlicht nicht. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keine haftungsbeschränkte US-Gesellschaft gründen können. Die amerikanische Entsprechung heißt LLC — und sie ist in vielen Punkten sogar flexibler als die deutsche GmbH.
Warum es keine GmbH in den USA gibt
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform aus dem deutschen GmbH-Gesetz von 1892. Sie existiert in Deutschland, Österreich und der Schweiz — also ausschließlich im deutschsprachigen Rechtsraum. Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht stammt aus einer völlig anderen Rechtstradition (Common Law statt Civil Law) und hat eigene Rechtsformen entwickelt.
Wer in den USA ein Unternehmen gründen will, wählt zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsformen — die bekanntesten sind die Limited Liability Company (LLC) und die Corporation (C-Corp oder S-Corp). Eine direkte Übersetzung der GmbH existiert nicht. Manche deutschsprachige Portale verwenden den Begriff „US-GmbH" umgangssprachlich als Synonym für die LLC. Rechtlich ist das jedoch ungenau.
Das US-Gesellschaftsrecht wird nicht auf Bundesebene, sondern auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten geregelt. Jeder der 50 US-Staaten hat eigene Gesetze für die Gründung von LLCs und Corporations. Florida, Delaware und Wyoming sind dabei besonders beliebt bei ausländischen Unternehmern.
Was Sie wirklich suchen: die US-LLC
Die Limited Liability Company (LLC) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen in den USA. Sie vereint wesentliche Eigenschaften der deutschen GmbH — Haftungsbeschränkung und eigenständige Rechtspersönlichkeit — mit zusätzlicher Flexibilität, die es in Deutschland so nicht gibt.
- Haftungsbeschränkung: Das Privatvermögen der Gesellschafter (Members) ist vom Firmenvermögen getrennt — wie bei der GmbH.
- Kein Mindestkapital: Anders als bei der GmbH (25.000 EUR Stammkapital) ist für die LLC-Gründung kein Mindestkapital vorgeschrieben.
- Kein Notar: Die LLC wird ohne Notartermin beim zuständigen Secretary of State registriert.
- Steuerliche Flexibilität: Die LLC kann steuerlich als Personengesellschaft, C-Corp oder S-Corp behandelt werden — beim IRS wählbar.
- Schnelle Gründung: In Florida ist die LLC oft binnen 24–48 Stunden registriert.
- Geringer Verwaltungsaufwand: Keine Hauptversammlung, kein Aufsichtsrat, keine Protokollpflicht.
Diese Kombination aus Haftungsbeschränkung und Flexibilität macht die LLC zur ersten Wahl für Solopreneure, Dienstleister, E-Commerce-Unternehmer, Maschinenbauer, Importeure und DACH-Mittelständler, die in den USA geschäftlich aktiv werden wollen.
GmbH (Deutschland) vs. LLC (USA) — der strukturierte Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede zwischen der deutschen GmbH und der US-amerikanischen LLC gegenüber. Sie dient der Orientierung — die richtige Rechtsform hängt immer vom konkreten Vorhaben und der individuellen steuerlichen Situation ab.
| Kriterium | GmbH (Deutschland) | LLC (USA) |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 25.000 EUR Stammkapital, Hälfte bei Gründung einzuzahlen | Kein Mindestkapital erforderlich |
| Gründungsdauer | Mehrere Wochen bis Monate (Notar, Handelsregister) | 24–48 Stunden (z. B. Florida) |
| Notarpflicht | Ja — Gesellschaftsvertrag und Änderungen | Nein — Articles of Organization ausreichen |
| Registrierung | Handelsregister (Amtsgericht) | Secretary of State des jeweiligen Bundesstaats |
| Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Gesellschafter | Unbegrenzt, auch ausländische Personen zulässig | Unbegrenzt, auch Nicht-US-Personen zulässig |
| Besteuerung | Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer auf Unternehmensebene; zusätzlich Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung | Standardmäßig steuerlich transparent (Pass-Through); Wahlrecht zur Besteuerung wie Corporation |
| Verwaltung | Geschäftsführung, ggf. Gesellschafterversammlung, Bilanzpflicht | Flexibel nach Operating Agreement; meist keine Pflichtversammlung |
| Mindestanforderung Wohnsitz | Kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich | Kein US-Wohnsitz erforderlich (aber Registered Agent pflichtig) |
| Gründungskosten | Ab ca. 800 EUR Notar + Handelsregister, plus Stammkapital | Staatliche Gebühren ca. 50–500 USD je Bundesstaat |
Der wesentliche Punkt: Die LLC bietet ähnlichen Haftungsschutz wie die GmbH, ist aber schneller und günstiger zu gründen. Die Steuerfrage ist dagegen deutlich komplexer — insbesondere im Zusammenspiel zwischen deutschem und US-Steuerrecht.
Welche US-Rechtsform entspricht welcher deutschen?
Nicht nur die GmbH hat ein US-Pendant — auch andere deutsche Rechtsformen lassen sich funktional zu US-Gesellschaftsformen zuordnen. Eine exakte rechtliche Entsprechung gibt es nicht, aber eine funktionale Orientierung.
| Deutsche Rechtsform | Funktionales US-Pendant |
|---|---|
| GmbH | LLC (Limited Liability Company) |
| UG (haftungsbeschränkt) | Single-Member LLC |
| AG (Aktiengesellschaft) | C-Corporation (Inc.) |
| Einzelunternehmer | Sole Proprietorship |
| GbR / OHG | General Partnership |
| KG | Limited Partnership (LP) |
| GmbH & Co. KG | Limited Partnership mit LLC als General Partner |
Für die meisten DACH-Unternehmer, die in den USA aktiv werden wollen, ist die LLC die passende Wahl. Wer externes Risikokapital oder institutionelle Investoren ansprechen möchte, wählt eher die C-Corporation — meist in Delaware.
Kann ich meine deutsche GmbH in die USA übertragen?
Nein — eine deutsche GmbH kann nicht direkt in eine US-Gesellschaft umgewandelt oder „verlegt" werden. Die deutsche GmbH bleibt eine deutsche Rechtsform. Für die US-Präsenz kommen drei gängige Konstellationen in Frage:
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Tochter-LLC gründen
Die deutsche GmbH gründet eine US-LLC als 100%ige Tochter. Die LLC ist rechtlich eigenständig, gehört aber der deutschen GmbH. Vorteil: klare Struktur, Haftungstrennung. Steuerliche Auswirkungen (Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsabkommen) müssen vorab geprüft werden.
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Neue US-LLC im eigenen Namen
Sie gründen persönlich eine US-LLC — ohne Beteiligung der deutschen GmbH. Das ist häufig die einfachste Lösung für Einzelunternehmer und Solo-Gründer. Die deutsche GmbH und die US-LLC existieren parallel.
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Branch Office / Niederlassung
Die deutsche GmbH eröffnet eine unselbstständige Niederlassung in den USA. Rechtlich ist das weniger verbreitet, da keine Haftungstrennung besteht. Meist wird stattdessen eine Tochter-LLC bevorzugt.
Welche Konstellation die richtige ist, hängt von der Gesellschafterstruktur, der Steuerplanung (AStG, Hinzurechnungsbesteuerung) und den operativen Zielen ab. Ein auf US-DE-Steuerrecht spezialisierter Berater sollte vor der Gründung eingebunden werden.
Wie gründen Sie als DACH-Unternehmer eine US-LLC?
Der Prozess unterscheidet sich fundamental von der GmbH-Gründung in Deutschland. Kein Notartermin, kein Handelsregistereintrag, keine Stammkapitaleinzahlung. Dafür gibt es andere US-spezifische Schritte, die bei einer DIY-Gründung häufig unterschätzt werden.
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Bundesstaat wählen
Florida, Delaware oder Wyoming sind die beliebtesten Standorte für ausländische Gründer. Die Wahl hängt von Steuern, Compliance-Aufwand und operativen Zielen ab.
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Firmennamen prüfen
Der Name muss im gewählten Bundesstaat verfügbar sein und die Endung „LLC" oder „L.L.C." enthalten. Eine Namensprüfung erfolgt online beim Secretary of State.
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Registered Agent bestellen
In jedem Bundesstaat ist ein Registered Agent gesetzlich vorgeschrieben. Er nimmt offizielle Zustellungen entgegen. DACH-Unternehmer ohne US-Präsenz benötigen einen professionellen Service.
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Articles of Organization einreichen
Das Gründungsdokument wird beim Secretary of State eingereicht. In Florida dauert das oft 24 Stunden, in anderen Staaten 1–5 Werktage.
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Operating Agreement erstellen
Interne Vereinbarung zwischen den Members. Nicht immer vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — besonders bei mehreren Gesellschaftern.
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EIN beantragen
Die Employer Identification Number (EIN) ist die Steuernummer der LLC beim IRS. Sie ist Voraussetzung für Bankkonto, Verträge und US-Steuererklärung.
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Bankkonto eröffnen
US-Bankkonto als Nicht-Resident eröffnen ist ein eigenes Thema. Viele Großbanken verlangen einen persönlichen Besuch. Fintech-Anbieter sind oft einfacher.
Bei Revis-1 übernehmen wir alle Schritte aus Florida — deutschsprachig, persönlich, in allen 50 Bundesstaaten.
Was kostet eine US-LLC-Gründung?
Die Gesamtkosten einer US-LLC-Gründung setzen sich aus staatlichen Gebühren, laufenden Pflichtkosten und optionalen Servicegebühren zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte (Stand April 2026). Die tatsächlichen Preise können variieren.
- Staatliche Gründungsgebühr: ca. 50–500 USD, einmalig (Florida ~125 USD, Delaware ~90 USD, Wyoming ~100 USD)
- Registered Agent Service: ca. 100–300 USD pro Jahr
- EIN-Beantragung: kostenlos beim IRS, aber zeitaufwendig — Service ca. 100–300 USD
- Operating Agreement: Template 50–150 USD, individuell erstellt 300–800 USD
- Jährliche Staatsgebühr (Annual Report): 50–300 USD je Bundesstaat
- Bankkonto-Eröffnung: meist kostenlos, aber Reisekosten oder Service-Gebühren
- US-Geschäftsadresse: optional, ca. 20–100 USD pro Monat
- US-Steuerberater (CPA): individuell, 100–400 USD pro Stunde
Im Vergleich zur deutschen GmbH entfällt das Stammkapital von 25.000 EUR vollständig. Auch die Notarkosten (in Deutschland oft 500–1.500 EUR) gibt es in den USA nicht. Das macht die US-LLC besonders attraktiv als Einstiegsstruktur für kapitalarme Gründungen.
Wann lohnt sich eine US-LLC für DACH-Unternehmer?
Nicht jedes Unternehmen braucht eine US-Gesellschaft. Die LLC ergibt strategisch Sinn, wenn konkrete operative oder wirtschaftliche Anknüpfungspunkte in den USA bestehen. Typische Konstellationen:
- US-Kunden oder Kontrakte: Direkte Rechnungsstellung, Verträge und Haftung aus einer US-Entity erleichtern den Geschäftsbetrieb mit US-Partnern erheblich.
- Zahlungsabwicklung: Stripe, PayPal und andere US-Payment-Anbieter verlangen in vielen Konstellationen eine US-Entity.
- Asset Protection: Haftungstrennung zwischen deutschem Stammunternehmen und US-Aktivitäten.
- Markteintritt USA: Ernsthafter Markteintritt im US-Markt mit eigenem Team, Vertrieb oder Produktion.
- E-Commerce: Verkauf über Amazon.com, Shopify-US-Stores oder eigene US-Plattformen.
- Dienstleistungen für US-Kunden: Software, Beratung, Kreativdienstleistungen ohne physische Präsenz.
- Steueroptimierung: Kann (muss aber nicht!) vorteilhaft sein — hängt von individueller Gesamtbetrachtung ab und braucht zwingend fachliche Beratung.
Wer keinen operativen Bezug zu den USA hat und ausschließlich im DACH-Markt aktiv ist, braucht in der Regel keine US-LLC. Die Gründung „auf Vorrat" oder aus rein marketingbedingten Gründen ist selten sinnvoll — und kann steuerlich teuer werden.
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