Digitale Nomaden und Auswanderer stehen früher oder später vor derselben Frage: Wo gründe ich meine Firma, wenn ich überall — und damit nirgends fest — lebe? Eine GmbH kettet Sie ans Hochsteuerland. Eine klassische Offshore-Briefkastenfirma ist im Zeitalter von CRS und Substanzregeln faktisch tot. Und Dubai ist seit der 9-%-Körperschaftsteuer teuer und kompliziert geworden.
Es gibt eine Lösung, die für ortsunabhängige Unternehmer fast immer funktioniert: die US LLC. Sie ist schlank, weltweit akzeptiert, in 48 Stunden gegründet — und bindet Sie an kein einzelnes Land. Wichtig vorab: Wir gestalten die US-Seite. Ob bei Ihnen am Ende wirklich 0 % ankommen, hängt von Ihrem Wohnsitz ab und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters. Genau darum dreht sich dieser Beitrag.
Eine US LLC in einem Bundesstaat wie Wyoming, Delaware oder New Mexico ist eine Pass-Through-Entity. Den IRS interessiert eine Single-Member-LLC eines Nicht-US-Bürgers als „Disregarded Entity" — sie zahlt selbst keine US-Bundeseinkommensteuer, solange sie kein „US trade or business" mit Effectively Connected Income und keine US-Betriebsstätte hat. Auf US-Bundesebene fallen damit 0 % an.
Kein Flug, kein Behördentermin, kein Visum. Egal ob Sie gerade in Bali, Medellín oder Tiflis sitzen — die Gründung läuft komplett digital.
Für eine ausländisch gehaltene LLC ohne US-Geschäft fällt auf Bundesebene keine Einkommensteuer an — in Staaten wie Wyoming, Florida oder New Mexico auch keine State-Tax.
Ab 1.490 € Gründung, danach nur geringe State Fees. Keine Substanzpflicht, kein Flexi-Desk, kein jährliches Lizenz-Renewal-Karussell wie bei Freezone-Modellen.
Die LLC bekommt ein US-Konto mit Routing-Nummer und Zugang zu Stripe und PayPal auf Firmennamen — der Zahlungs-Stack, den Nomaden weltweit brauchen.
„USA" steht auf der Rechnung, nicht ein anonymes Offshore-Konstrukt. Kunden, Banken und Zahlungsanbieter akzeptieren die US LLC ohne Stirnrunzeln.
Aus dem schlanken Vehikel wird bei Bedarf eine operative US-Gesellschaft — mit US-Kunden, Team oder Investoren. Sie bauen kein Wegwerf-Konstrukt.
0 % auf US-Bundesebene — überall auf der Welt gegründet, ab 1.490 €, in 48 Stunden. Was lokal anfällt, entscheidet Ihr Wohnsitz. Und genau den können Sie als Nomade oder Auswanderer frei wählen.
Die US LLC liefert die 0 % auf US-Seite. Was unterm Strich übrig bleibt, bestimmt aber das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind. Für ortsunabhängige Unternehmer ist das die gute Nachricht — denn diesen Hebel haben Sie selbst in der Hand. Drei Arten von Ländern harmonieren besonders gut mit einer US LLC:
Länder, die nur lokal erwirtschaftetes Einkommen besteuern. Ihre US-LLC-Gewinne aus Kunden weltweit gelten als ausländisches Einkommen — und bleiben steuerfrei. Klassiker: Paraguay, Panama, Costa Rica.
Länder, die gar keine Einkommensteuer auf Privatpersonen erheben. Was Sie über die LLC verdienen, wird lokal schlicht nicht besteuert. Prominentestes Beispiel: die Vereinigten Arabischen Emirate.
Sonderstatus für Zugezogene, die ausländische Einkünfte stark begünstigt oder gar nicht besteuern. Innerhalb der EU vor allem Zypern — interessant für alle, die EU-Lebensstil und EU-Reisefreiheit behalten wollen.
Zwei Dinge müssen stimmen: Die LLC darf kein US-Geschäft mit Betriebsstätte in den USA betreiben (sonst entsteht steuerpflichtiges ECI), und in Ihrem Wohnsitzland dürfen Sie kein lokales Geschäft betreiben, das die territoriale Befreiung aushebelt. Reine Auslandskunden — kein Problem.
Hier leben ortsunabhängige Unternehmer tatsächlich gern — und hier passt die US LLC steuerlich besonders gut. Die Angaben sind Orientierung, kein Steuergutachten: Die konkrete Einordnung für Ihren Fall macht der örtliche Steuerberater.
| Land | Steuersystem | Auslandseinkommen (US LLC) | Aufenthalt |
|---|---|---|---|
| Paraguay | Territorial | 0 % | Sehr niedrig, dauerhaft |
| Panama | Territorial | 0 % | Friendly Nations Visa |
| VAE / Dubai | Keine Einkommensteuer | 0 % | Residence Visa, vor Ort |
| Costa Rica | Territorial | 0 % | Rentista / Inversionista |
| Zypern | EU · Non-Dom | Stark begünstigt | 60-Tage-Regel möglich |
Steuerlandschaften bewegen sich. Wer auf veraltete Tipps aus Foren setzt, erlebt böse Überraschungen. Drei beliebte Ziele, die 2026 anders zu bewerten sind als noch vor wenigen Jahren:
Wer als Steuerresident (ab 180 Tagen) ausländisches Einkommen nach Thailand überweist, versteuert es seit dem 1.1.2024 grundsätzlich dort. Der alte „im Folgejahr steuerfrei einführen"-Trick ist Geschichte. Thailand bleibt lebenswert — aber kein automatisches 0-%-Land mehr.
Das großzügige „Non-Habitual Resident"-Programm nimmt für klassische Fälle keine Neuanträge mehr an; die Nachfolgeregelung ist deutlich enger gefasst. Portugal ist kein Steuer-Selbstläufer mehr.
Die Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen von Privatpersonen ist bis 31.12.2026 befristet. Was danach gilt, ist offen — wer hier plant, sollte die Entwicklung eng verfolgen.
Solange Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig sind, greift das Welteinkommensprinzip — eine US LLC schützt davor nicht. Das Modell trägt 0 % erst, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt haben.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zwei Punkte besonders wichtig: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (relevant bei wesentlichen Kapitalgesellschaftsanteilen — die Einordnung einer LLC ist Einzelfall) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die bei Umzug in ein Niedrigsteuerland bis zu zehn Jahre nachwirken kann. Hinzu kommen die automatischen CRS-Meldungen zwischen den Finanzbehörden. Diese Seite gehört zwingend in die Hand Ihres Steuerberaters — wir gestalten die US-Seite und vermitteln bei Bedarf geprüfte Berufsträger.
Inkl. Gesellschaftsgründung, EIN-Beantragung, Registered Agent (12 Monate), BOI-Filing und digitaler Dokumentenübergabe. Bankkonto-Begleitung vor Ort und Wahl des Bundesstaats auf Anfrage.
Alle Pakete & Preise →Wir prüfen Ihre Konstellation, empfehlen den passenden Bundesstaat und entwerfen Ihren Fahrplan — von der Gründung bis zum Banking. Sie bekommen eine klare Empfehlung, kein Vertrag, keine Verpflichtung.
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Vor allem für ortsunabhängige Unternehmer ohne festen Steuerwohnsitz in einem Hochsteuerland: Online-Business, Beratung, Software/SaaS, Content, Trading oder Lizenzeinnahmen. Wer seinen Lebensmittelpunkt frei wählt, bekommt mit der US LLC ein neutrales, weltweit akzeptiertes Firmenvehikel, das nicht an ein einzelnes Land bindet.
Auf US-Bundesebene ja: Eine ausländisch gehaltene LLC ohne US trade or business und ohne US-Betriebsstätte zahlt keine US-Bundeseinkommensteuer. Ob bei Ihnen unterm Strich 0 % ankommen, hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. In Ländern mit territorialer Besteuerung oder ohne persönliche Einkommensteuer ist 0 % realistisch — das prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Besonders gut in Ländern mit territorialer Besteuerung (z. B. Paraguay, Panama, Costa Rica), in Ländern ohne persönliche Einkommensteuer (z. B. VAE) sowie unter Non-Dom-Regimen in der EU (z. B. Zypern). Die konkrete Einordnung ist immer ein Einzelfall für den örtlichen Steuerberater.
Im Regelfall ja. Solange Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig sind, versteuern Sie Ihr Welteinkommen dort — eine US LLC ändert daran nichts. Echte 0 % erreichen nur Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in ein geeignetes Land verlegt haben.
Nein. Die US LLC verlangt keine lokale Substanz, kein Büro und keine auditierten Abschlüsse. Wichtig sind zwei Bedingungen: kein US-Geschäft mit Betriebsstätte in den USA (sonst entsteht ECI) und im Wohnsitzland kein lokales Geschäft, das die territoriale Befreiung aushebelt.
Ab 1.490 € inklusive Gründung, EIN, Registered Agent für 12 Monate und BOI-Filing. Eine Florida-LLC ist in rund 48 Stunden gegründet, das EIN folgt in 1 bis 3 Werktagen, das US-Bankkonto mit unserer Vor-Ort-Begleitung in 2 bis 4 Wochen. Alle Pakete auf us-firmengruendung.
Ja. Die LLC erhält ein eigenes US-Bankkonto mit Routing-Nummer sowie Zugang zu Zahlungsdienstleistern wie Stripe und PayPal auf Firmennamen. Die Kontoeröffnung begleiten wir vor Ort in Florida — gerade für Nomaden ohne festen Wohnsitz ein entscheidender Vorteil.
Ein sauberer Wegzug ist entscheidend: Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, ggf. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bei Umzug in ein Niedrigsteuerland, plus CRS-Meldungen. Diese Seite gehört zu Ihrem Steuerberater — wir gestalten die US-Seite. Mehr zum geplanten Auswandern im Auswandern-USA-Leitfaden.