Warum eine US LLC die beste Wahl für ein Online Business ist
Die Rechtsform entscheidet, wie Sie am Markt auftreten und wie leicht Sie an Kunden kommen. Für ein Online Business heißt das ganz konkret: welche Zahlungsdienstleister und Marktplätze Sie annehmen, wie Ihre Rechnung beim Kunden im Ausland ankommt, wie schnell die Firma steht, wenn eine Gelegenheit da ist, und wie viel vom Gewinn am Ende übrig bleibt. In allen vier Punkten ist die US LLC die stärkste Wahl. Wer eine Limited gründen oder über die estnische e-Residency nachdenken will, sollte vorher wissen, was beide jedes Jahr an Pflichten nachliefern.
International akzeptiert, flexibel einsetzbar
Die US LLC ist weltweit eine der bekanntesten Rechtsformen. Ein Kunde in Zürich, London oder Dubai muss nicht nachschlagen, was er da vor sich hat, und ein Partner in Übersee auch nicht. Diese Bekanntheit ist kein Zufall. Sie ist Ihr Zugang zu Kunden und Plattformen.
Ein Online Business steht und fällt damit, dass Geld hereinkommt. Zahlungsdienstleister, App-Marktplätze, Abo-Abrechner und Werbeplattformen prüfen dafür, wer die Gegenseite ist. Eine US-Gesellschaft erfüllt hier alle Anforderungen. Mit EIN läuft sie im Onboarding als Normalfall durch, statt in der manuellen Prüfung zu landen.
Ohne US-Struktur stoßen digitale Anbieter aus Europa regelmäßig an dieselben Grenzen: Auszahlungen nur in bestimmte Länder, Produktkategorien, die im europäischen Konto nicht freigeschaltet werden, Werbekonten mit anderen Limits, Marktplätze, die für den US-Verkauf eine lokale Gesellschaft sehen wollen. Ob ein bestimmter Anbieter Sie annimmt, entscheidet er selbst. Was die LLC verändert, ist Ihre Ausgangslage: Sie erfüllen die Anforderung, statt eine Ausnahme zu beantragen.
Dazu kommt der größte Absatzmarkt der Welt. Mit einer US-Gesellschaft verkaufen Sie dort als einheimischer Anbieter, mit Rechnung einer amerikanischen Firma. Bei digitalen Produkten, wo niemand die Hand schüttelt, entscheidet genau dieser Eindruck über den Kauf. Auf den Dollar sind Sie dabei nicht festgelegt: Ein Geschäftskonto mit mehreren Währungen hält Euro, Franken und Dollar getrennt, Sie fakturieren in der Währung Ihres Kunden und tauschen zu dem Zeitpunkt, den Sie wählen.
Null Prozent Ertragsteuer auf US-Bundesebene
Die LLC ist steuerlich transparent. Sie zahlt selbst keine Ertragsteuer, das Ergebnis wird den Gesellschaftern zugerechnet. Für einen Inhaber ohne US-Ansässigkeit heißt das: Solange die Gesellschaft in den Vereinigten Staaten keine Betriebsstätte unterhält, also weder Personal noch Büro noch eigenes Lager vor Ort hat, greift die US-Bundesertragsteuer nicht zu. Auf Ihren Gewinn zahlen Sie in den Vereinigten Staaten dann keine Steuer, weder an den Bund noch an Bundesstaaten wie Florida oder Wyoming.
Für ein Online Business ist das der entscheidende Punkt, und zwar aus einem einfachen Grund: Wer Software, Kurse, Beratung, Abos oder Werbeplätze verkauft, braucht in den Vereinigten Staaten nichts von alldem. Die Schwelle, an der es steuerpflichtig würde, reißt dieses Geschäftsmodell von sich aus nicht. Bei einem Händler mit eigenem US-Lager sieht die Rechnung anders aus, bei einem digitalen Anbieter nicht.
Auf Ebene der Bundesstaaten kommt der zweite Effekt dazu. Florida und Wyoming erheben auf Ebene des Bundesstaats keine Einkommensteuer, weder von der Gesellschaft noch von Ihnen. In New Mexico entfällt zusätzlich der jährliche Bericht. Ihr Gewinn wird also weder auf Bundes- noch auf Staatsebene abgeschöpft, bevor er bei Ihnen ankommt.
Da kann eine UK Limited nicht mithalten. Sie zahlt Körperschaftsteuer von 19 bis 25 Prozent und reicht die Erklärung auch dann ein, wenn sie im ganzen Jahr nichts verdient hat. Eine estnische OÜ verschiebt die Steuer lediglich: Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, ruht sie, bei der Ausschüttung greift sie in voller Höhe. Beides ist der US LLC unterlegen, sobald Sie das Geld tatsächlich entnehmen wollen.
- Null Prozent Ertragsteuer auf US-Bundesebene
- Haftungsschutz ab dem Tag der Eintragung
- Gegründet in rund sieben Tagen, ohne Notar und ohne Stammkapital
- Geringe laufende Kosten
- Keine Bilanzpflicht nach EU-Muster und keine Offenlegung von Zahlen
- Je nach Bundesstaat kein Eintrag Ihres Namens im öffentlichen Register
- Weltweit anerkannt bei Zahlungsdienstleistern, Marktplätzen und Kunden
- Direkter Zugang zum größten Absatzmarkt der Welt
Haftungsschutz ab dem ersten Tag
Die Limited Liability Company trennt Ihr Privatvermögen vom Geschäftsvermögen, und dieser Schutz greift mit der Eintragung. Anders als bei der GmbH hängt er nicht daran, dass vorher ein Kapitalbetrag eingezahlt wurde.
Im Onlinegeschäft sind die Risiken andere als im Handwerk, aber sie sind nicht kleiner. Eine Abmahnung wegen einer Formulierung im Shop, Streit über ein Bild oder eine Schriftart auf der Website, ein Kunde, der wegen eines digitalen Produkts Schadenersatz fordert, eine Panne mit Kundendaten, ein gesperrtes Konto beim Zahlungsdienstleister mit offenen Forderungen. Ohne Haftungsbeschränkung stehen Sie für all das mit Ihrem Privatvermögen ein, vom Ersparten bis zur Eigentumswohnung.
Damit die Trennung im Ernstfall auch hält, braucht es ein eigenes Geschäftskonto, saubere Belege und keine Vermischung von privaten und geschäftlichen Zahlungen. Wir richten das beim Aufbau gleich sauber ein.
In sieben Tagen eingetragen, ohne Notar und ohne Stammkapital
Kein Notar, kein Mindestkapital, keine Reise in die Vereinigten Staaten und kein Wohnsitz dort. Die Staatsgebühr liegt in Florida bei 125 USD, nach rund sieben Tagen ist Ihre Gesellschaft eingetragen. Den Papierkram dazwischen übernehmen wir.
Eine deutsche GmbH verlangt dagegen 25.000 Euro Stammkapital, von denen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen, dazu die notarielle Beurkundung und den Weg über das Registergericht. Bis sie wirklich handlungsfähig ist, vergehen Monate: zwei bis vier Wochen auf den Notartermin, vier bis acht Wochen bis zur Eintragung, danach noch einmal Wochen für Konto und Steuernummer. Die UG senkt das Kapital, behält die Prozedur bei und zwingt Sie zusätzlich, Gewinne anzusparen.
Wenig Regulierung, überschaubare Buchhaltung
Eine US LLC kennt keine Bilanzpflicht nach europäischem Muster und keine Offenlegung von Zahlen. Was tatsächlich zu erledigen ist, lässt sich aufzählen:
- Ein Registered Agent im Gründungsstaat, der Zustellungen entgegennimmt.
- Der jährliche Bericht an den Bundesstaat, der Annual Report. In New Mexico entfällt er ganz, in Wyoming kostet er 60 USD, in Florida 138,75 USD, in Delaware fallen 400 USD jährliche LLC-Steuer an.
- Form 5472 mit einem Pro-forma-Formular 1120 an die IRS, sobald die LLC zu mindestens 25 Prozent in ausländischer Hand ist. Die Meldung ist auch ohne Einkommen fällig, und wer sie übersieht, riskiert eine Strafe von 25.000 USD.
Das ist der gesamte Pflichtenkreis auf US-Seite. Kein Notar, kein Registergericht, keine Offenlegungspflicht. Wer stattdessen eine Ltd gründen will, liefert jedes Jahr Jahresabschluss und Confirmation Statement beim Companies House ab, eine estnische OÜ ihren Jahresabschluss ans Handelsregister. Die viel beworbene e-Residency verschafft Ihnen dabei den digitalen Zugang zur Verwaltung, sie nimmt Ihnen die Verwaltung nicht ab. Solange Sie niemanden in den Vereinigten Staaten anstellen, kommt auch keine Lohnbuchhaltung dazu, und genau so arbeiten digitale Geschäfte ohnehin: mit Freelancern und Agenturen auf Rechnung, verteilt über mehrere Länder. Die Fristen überwachen wir für unsere Mandanten, damit aus einer versäumten Meldung keine Strafe wird. Welche Pflichten im Einzelnen anfallen, steht in unserem Beitrag zu den Compliance-Pflichten einer US-LLC.
Ihr Name steht in keinem öffentlichen Handelsregister
In den Vereinigten Staaten gibt es kein zentrales Handelsregister nach deutschem Muster. Geführt wird je Bundesstaat, und die Bundesstaaten entscheiden selbst, welche Angaben öffentlich werden. In Wyoming und New Mexico erscheinen die Member nicht in den öffentlichen Gründungsunterlagen, Delaware verlangt für LLCs keinen jährlichen Bericht mit Namensnennung. In Nevada stehen geschäftsführende Member in der jährlichen Managerliste, stille Member nicht.
Auch hier zieht die englische Limited den Kürzeren: Wer sie kontrolliert, steht im PSC-Register, und das ist öffentlich einsehbar. Beim estnischen Handelsregister ist es dasselbe Bild.
Für ein Online Business ist das ein handfester Wettbewerbsvorteil. In einer Branche, in der Mitbewerber Ihre Angebotsseiten ohnehin täglich beobachten, liegen Ihre Gesellschafterstruktur und Ihre Beteiligungen nicht zusätzlich offen. Seit August 2026 entfällt für US-gegründete Gesellschaften auch die Meldung wirtschaftlich Berechtigter an FinCEN. Wie diese Änderung bei der BOI-Meldung aussieht, steht in unserem Beitrag dazu.
Ein Projekt, eine Gesellschaft
Wer online arbeitet, betreibt selten nur eine Sache. Neben dem Hauptgeschäft laufen ein zweiter Shop, eine App, ein Kurs, eine Marke, die gerade getestet wird. In Deutschland hängt das meist alles an einer Gesellschaft, weil jede weitere wieder Notar, Kapital und Registergericht bedeutet.
Bei der US LLC ist eine zweite Gesellschaft eine Formalie. Bei 60 USD Jahresgebühr in Wyoming kostet sie ungefähr so viel wie ein Monatsabo und wirkt wie eine Versicherung. Ein Rechtsstreit im einen Projekt greift nicht auf das andere durch, und die Zahlen bleiben getrennt. Das zahlt sich spätestens beim Verkauf aus. Wer ein Projekt abgibt, verkauft die Gesellschaft mit allem, was daranhängt, statt einzelne Vermögenswerte aus einem Firmenkonstrukt herauszulösen. Wie so ein Verkauf abläuft, sehen Sie an den Objekten, die wir selbst zum Verkauf anbieten.
Einfacherer und schnellerer Zugang zu Kapital
In Deutschland entscheidet Ihr Einkommensnachweis darüber, ob Sie eine Finanzierung bekommen. Die Bank prüft Sie als Person, verlangt Eigenkapital und braucht dafür Wochen. Als Inhaber eines Onlinegeschäfts mit schwankenden Erlösen stehen Sie in dieser Prüfung selten gut da, unabhängig davon, wie profitabel Ihr Geschäft läuft.
Der US-Kreditmarkt arbeitet anders herum. Bei einer Finanzierung nach dem DSCR-Prinzip, kurz für Debt Service Coverage Ratio, zählt, ob das Objekt selbst den Kapitaldienst trägt. Kreditnehmerin ist Ihre LLC, nicht Sie privat. Sie brauchen dafür weder eine Sozialversicherungsnummer noch ein Visum noch ein US-Einkommen.
Das wird spätestens dann interessant, wenn Ihr Onlinegeschäft Gewinne abwirft und Sie diese anlegen wollen. Ihre bestehende LLC ist dann bereits der Rahmen dafür, ohne dass Sie eine neue Gesellschaft gründen oder umstrukturieren müssen. Wie eine solche Finanzierung im Detail funktioniert und warum der Wechselkurs europäischen Investoren gerade in die Hände spielt, steht in unserem Beitrag zum Immobilienmarkt in Florida.
Für Kunden in Europa genauso geeignet
Die US LLC braucht keine amerikanischen Kunden. Für die Struktur zählt allein, ob Sie in den Vereinigten Staaten selbst tätig werden, also mit Personal, Büro oder eigenem Lager vor Ort. Wohin Ihre Rechnungen gehen, spielt dabei keine Rolle.
Eine Agentur mit Kunden in Deutschland und Österreich, ein SaaS-Anbieter mit Abonnenten in der Schweiz, ein Kursanbieter mit europäischem Publikum: Alle drei führen ihr Geschäft über eine LLC und fakturieren in Euro. Die Gesellschaft ist die Hülle, sie schreibt Ihnen den Markt nicht vor. Was bei EU-Kunden weiterhin gilt, ist die DSGVO, und dazu gehört bei einer Gesellschaft außerhalb der EU ein Vertreter nach Artikel 27.
Was Revis-1 dabei übernimmt
Wir sind vor Ort in Florida und begleiten deutschsprachige Unternehmer beim Aufbau ihrer US-Struktur. Beim Foundation-Paket ab 1.950 Euro bekommen Sie:
- Die vollständige Gründung inklusive Registered Agent und EIN, mit Eintragung in rund sieben Tagen.
- Die Überwachung der Jahresfristen, damit Annual Report und Form 5472 pünktlich draußen sind.
- Einen deutschsprachigen Ansprechpartner in Ihrer Zeitzone.
Ihre US LLC, in rund sieben Tagen eingetragen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Bundesstaat zu Ihrem Online Business passt, was die Struktur konkret kostet und wie der Ablauf für Sie aussieht. Dreißig Minuten, ohne Verpflichtung.
Pakete und Preise ansehenKomplettgründung ab 1.950 Euro · Eintragung in rund 7 Tagen
Häufige Fragen
Zahle ich mit einer US LLC wirklich keine Steuern?
Auf US-Bundesebene fällt für einen Inhaber ohne US-Ansässigkeit keine Ertragsteuer an, solange die Gesellschaft dort keine Betriebsstätte unterhält. Bundesstaaten wie Florida und Wyoming erheben zusätzlich keine eigene Einkommensteuer. Was in Ihrem Wohnsitzland zu versteuern ist, entscheidet Ihr Steuerberater, und auf Wunsch vermitteln wir einen mit US-Bezug.
Brauche ich für eine US LLC einen Wohnsitz in den USA?
Nein. Sie können die Gesellschaft ohne US-Wohnsitz, ohne Green Card und ohne Visum gründen und halten. Erforderlich sind ein Registered Agent im Gründungsstaat und die EIN als Steuernummer der Gesellschaft. Beides organisieren wir für Sie.
Was kostet eine US LLC im laufenden Betrieb?
Das hängt vom Bundesstaat ab. New Mexico verlangt keinen jährlichen Bericht, Wyoming 60 USD, Florida 138,75 USD, in Delaware fallen 400 USD jährliche LLC-Steuer an. Dazu kommt der Registered Agent. Die Gründung über uns startet bei 1.950 Euro, die Einzelheiten stehen auf der Seite zur US-Firmengründung.
Funktioniert die LLC auch, wenn ich nur europäische Kunden habe?
Ja. Für die Struktur zählt allein, ob Sie in den Vereinigten Staaten selbst tätig werden. Wo Ihre Kunden sitzen, spielt keine Rolle. Sie können über die LLC in Euro fakturieren und Ihr Geschäft weiterhin ausschließlich in Europa betreiben.
Ist eine UK Limited oder eine estnische OÜ nicht die einfachere Lösung?
Für ein Online Business ist sie das nicht. Die Limited zahlt Körperschaftsteuer und reicht jedes Jahr Jahresabschluss, Confirmation Statement und Steuererklärung ein, auch ohne Gewinn, und die Eigentümer stehen im öffentlichen PSC-Register. Die estnische OÜ schiebt die Steuer nur bis zur Ausschüttung und verlangt volle Buchführung mit Jahresabschluss beim Handelsregister. Die US LLC kennt weder Bilanzpflicht nach EU-Muster noch Offenlegung, und je nach Bundesstaat erscheinen die Member nicht in öffentlichen Unterlagen.
Wie lange dauert die Gründung?
Die Eintragung beim Bundesstaat dauert derzeit rund sieben Tage. Die EIN und das Geschäftskonto folgen danach, dafür sollten Sie insgesamt zwei bis vier Wochen einplanen, bis alles einsatzbereit ist.