EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO: Compliance für Ihre US LLC in Europa
Wer mit seiner US LLC an Kunden in der Europäischen Union verkauft, fällt unter die DSGVO, auch ohne Büro in Europa. Für Unternehmen ohne Niederlassung in der Union verlangt Art. 27 DSGVO einen schriftlich benannten EU-Vertreter, der für Kunden und Aufsichtsbehörden erreichbar ist. Für genau diese Pflicht haben wir einen eigenen Dienst entwickelt: Usantis. Dieser Beitrag zeigt, wann die Pflicht greift, was der Vertreter leisten muss und wie wir Ihre US-Gesellschaft auf beiden Seiten des Atlantiks sauber aufstellen.
Warum die DSGVO für Ihre US LLC gilt
Die DSGVO fragt nicht, wo eine Gesellschaft eingetragen ist, sondern wessen Daten sie verarbeitet. Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt die Verordnung auch für Unternehmen außerhalb der Union, sobald sie Menschen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Ob dafür bezahlt wird, spielt keine Rolle. Juristen sprechen vom Marktortprinzip.
Für eine US LLC heißt das: Ein Onlineshop mit Lieferung nach Österreich, eine Software mit Kunden in Frankreich, ein Kurs mit Teilnehmern aus Deutschland oder eine Website mit Analyse- und Werbe-Cookies für europäische Besucher reichen aus. Die Gesellschaft sitzt in Wyoming oder Florida, die Pflichten kommen aus Brüssel. Wer im Amazon-Marktplatz in Europa verkauft, eine SaaS-Plattform betreibt oder Leads aus der EU sammelt, ist mittendrin.
Damit gelten für Ihre LLC dieselben Grundpflichten wie für ein europäisches Unternehmen: eine korrekte Datenschutzerklärung, die Beantwortung von Auskunfts- und Löschanfragen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Dazu kommt eine Pflicht, die nur Unternehmen ohne Sitz in Europa trifft.
Was Art. 27 DSGVO verlangt
Hat ein Unternehmen keine Niederlassung in der Union, muss es nach Art. 27 DSGVO schriftlich einen Vertreter in der Union benennen. Im Englischen heißt diese Rolle EU Representative oder GDPR Representative. Der Vertreter muss in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen die betroffenen Kunden sitzen, und dient Aufsichtsbehörden und Betroffenen als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Verarbeitung ihrer Daten.
Die Rolle ist mehr als eine Briefkastenadresse. Der Vertreter wird in der Datenschutzerklärung genannt, nimmt Anfragen in der Sprache des Kunden entgegen und führt nach Art. 30 DSGVO gemeinsam mit Ihnen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das eine Behörde jederzeit anfordern kann. Auskunftsersuchen von Betroffenen sind nach Art. 12 DSGVO innerhalb eines Monats zu beantworten, und diese Frist läuft ab Eingang, nicht ab dem Tag, an dem jemand in Florida die Post öffnet.
Ein fehlender Vertreter ist ein eigener Verstoß. Art. 83 Abs. 4 DSGVO nennt Art. 27 ausdrücklich und erlaubt Geldbußen bis 10 Millionen Euro oder bis 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Alltag zeigt sich der Mangel oft früher: Zahlungsdienstleister, Marktplätze und B2B-Kunden fragen bei der Prüfung nach, wer Ihr Unternehmen in der EU vertritt.
Für wen die Pflicht gilt
Die Vertreterpflicht knüpft an die fehlende Niederlassung in Europa. Bei unseren Mandanten trifft sie in diesen Konstellationen zu:
- Unternehmer, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, etwa in der Schweiz, in Dubai, in Paraguay oder in den Vereinigten Staaten, und mit ihrer LLC europäische Kunden bedienen.
- US-Gesellschaften, die vom Team in den USA geführt werden und über ihre Website, einen Marktplatz oder eine App an Kunden in der EU verkaufen.
- Online-Geschäfte mit Kunden in mehreren EU-Staaten, etwa SaaS, E-Commerce, Onlinekurse, Agenturen und Plattformen mit Nutzerkonten.
Wer seine LLC von einem Schreibtisch in Deutschland aus führt, hat in der Regel bereits eine Niederlassung in der Union. Dann gilt die DSGVO unmittelbar über Art. 3 Abs. 1, und an die Stelle des Vertreters treten die übrigen Pflichten in vollem Umfang. Art. 27 Abs. 2 nimmt außerdem Verarbeitungen aus, die nur gelegentlich erfolgen, keine besonderen Kategorien von Daten in großem Umfang betreffen und voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen führen.
Ob Ihre Gesellschaft einen EU-Vertreter braucht, hängt an zwei Punkten: Wo wird sie tatsächlich geführt, und wie regelmäßig verarbeitet sie Daten europäischer Kunden. Beides klären wir im Erstgespräch mit Ihnen. Für eine erste Orientierung beantwortet der Compliance-Checker von Usantis die Frage in rund einer Minute.
Wie Usantis entstanden ist
Revis-1 ist eine US-Gesellschaft mit Sitz in Florida und Kunden in Europa. Die Vertreterpflicht betrifft uns deshalb selbst. Als wir für unsere eigene Gesellschaft einen EU-Vertreter brauchten, fanden wir zwei Arten von Angeboten: Kanzleien in Europa, die erst nach einem Beratungstermin ein Angebot schreiben, und amerikanische Software, hinter der niemand in Europa steht.
Also haben wir den Dienst selbst gebaut. Usantis ist eine Marke der Revis-1 LLC und stellt Unternehmen aus den USA, Großbritannien und anderen Ländern außerhalb der EU einen benannten Vertreter nach Art. 27 DSGVO mit Sitz in Deutschland. Wir nutzen ihn für unsere eigene Gesellschaft, und unsere Gründungsmandanten bekommen ihn direkt mit, sobald sie in Europa verkaufen.
Seit August 2026 ist Usantis im Amazon Service Provider Network in der Kategorie Compliance gelistet, nachdem Amazon das Unternehmen geprüft hat. Für Händler, die über Amazon in Europa verkaufen, ist das der kürzeste Weg zu einem Vertreter, den der Marktplatz selbst kennt.
Was Usantis für Ihre Gesellschaft übernimmt
Der Vertreter ist die Anlaufstelle, die Arbeit dahinter ist Organisation. Usantis deckt beides ab:
- Eine offizielle Anschrift in Deutschland und ein namentlich benannter Vertreter mit schriftlichem Mandat, den Sie in Ihrer Datenschutzerklärung angeben.
- Ein Portal für Betroffenenanfragen: Kunden stellen ihre Anfrage in ihrer Sprache, wir übersetzen sie und leiten sie an Sie weiter.
- Fristenüberwachung für jede Anfrage, mit Erinnerung, bevor die Monatsfrist abläuft.
- Annahme und Bearbeitung von Schreiben der Aufsichtsbehörden. Jeder eingehende Brief liegt eingescannt in Ihrem Dashboard.
- Ein versionierter Speicher für Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, bereit für jede Prüfung.
- Eine gehostete Compliance-Seite mit Vertrauenssiegel für Ihre Website. Das Siegel prüfen wir monatlich, im Premium-Tarif prüfen wir wöchentlich auch Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis.
- Im Premium-Tarif ein unabhängiger Datenschutzanwalt in Deutschland, erreichbar innerhalb von 24 Stunden, wenn eine Behörde schreibt oder ein Datenvorfall eintritt.
Die Einrichtung dauert rund fünf Minuten. Sie geben Ihre Firmendaten ein, bestätigen Ihre Identität und unterzeichnen das Mandat digital. Ab diesem Moment haben Sie einen benannten EU-Vertreter.
Ihre Daten bleiben in Europa
Ein Dienst, der Datenschutz organisiert, muss selbst danach gebaut sein. Usantis läuft auf Servern in Deutschland, bei Hetzner in Falkenstein, einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrumsbetreiber. Für die kritische Verarbeitung nutzen wir keine US-Cloud, personenbezogene Daten sind feldweise verschlüsselt, und jeder Vorgang landet in einem fälschungssicheren Protokoll, das Sie einem Prüfer vorlegen können. Die Datensicherung läuft täglich und verschlüsselt, die Wiederherstellung wird regelmäßig getestet.
Auf der US-Seite bleibt für Ihre Buchhaltung alles einfach. Vertragspartner ist eine amerikanische Gesellschaft, abgerechnet wird in Dollar, und es gilt das Recht von Florida. Ihre LLC hat damit einen US-Lieferanten für die Rechnung und eine deutsche Struktur für die Pflicht.
Ihre Gesellschaft sitzt in den Vereinigten Staaten. Ihre Kunden sitzen in Europa. Wir sorgen dafür, dass beide Seiten zusammenpassen.
Was ein EU-Vertreter bei uns kostet
Die Preise stehen offen auf der Website, ohne Einrichtungsgebühr und ohne Angebot nach Rückruf. Wählen Sie den Tarif nach der Zahl der Anfragen, die Sie erwarten, und nach der Absicherung, die Sie wollen.
- Offizielle EU-Anschrift und benannter Vertreter
- Compliance-Seite und Vertrauenssiegel
- Bis zu 10 Betroffenenanfragen im Jahr
- Weiterleitung innerhalb von 5 Werktagen
- Übersetzung aus 5 Sprachen
- Alles aus Standard, Anfragen unbegrenzt
- Weiterleitung innerhalb von 2 Werktagen
- Alle 24 Amtssprachen der EU
- Wöchentliche Prüfung Ihrer Website
- Datenschutzanwalt innerhalb von 24 Stunden, Honorar separat
- Compliance-Seite unter Ihrer eigenen Domain
Beide Tarife gelten mit 14 Tagen Geld-zurück-Garantie. Premium ist monatlich kündbar. Die vollständige Gegenüberstellung steht auf der Preisseite von Usantis.
Beide Seiten aus einer Hand
Eine US LLC, die in Europa verkauft, hat zwei Pflichtenkreise. In den Vereinigten Staaten geht es um Registered Agent, den jährlichen Bericht an den Bundesstaat und die Form 5472 an die IRS. In Europa geht es um die DSGVO und den Vertreter nach Art. 27. Bei den meisten Unternehmern liegen beide Seiten bei zwei verschiedenen Anbietern.
Bei uns liegen sie in einer Hand. Revis-1 gründet Ihre Gesellschaft und hält die US-Fristen im Blick, Usantis stellt den EU-Vertreter. Sie haben einen deutschsprachigen Ansprechpartner in Florida, der beide Seiten kennt und Ihnen sagt, was wann ansteht.
- Gründung Ihrer US LLC im passenden Bundesstaat, eingetragen in rund sieben Tagen.
- Registered Agent und Überwachung von Annual Report und Form 5472.
- EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO über Usantis, eingerichtet, sobald Sie in Europa verkaufen.
- Ein fester, deutschsprachiger Ansprechpartner für die US-Seite und die EU-Seite.
Welche Pflichten auf US-Seite im Einzelnen anstehen, zeigt unser Beitrag zu den Compliance-Pflichten einer US-LLC. Wie personenbezogene Daten zwischen Europa und den USA rechtssicher fließen, erklärt der Beitrag zum DSGVO-Datentransfer EU–USA.
Ihre US LLC, sauber aufgestellt für Europa
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihre Gesellschaft einen EU-Vertreter braucht, welcher Tarif passt und wie wir US-Seite und EU-Seite zusammenführen. Dreißig Minuten, ohne Verpflichtung.
Erstgespräch vereinbarenEU-Vertreter ab 490 USD im Jahr · Einrichtung in rund fünf Minuten · direkt bei Usantis starten
Häufige Fragen
Braucht meine US LLC einen EU-Vertreter, wenn sie an Kunden in der EU verkauft?
In der Regel ja, sofern die Gesellschaft keine Niederlassung in der Union hat. Art. 3 Abs. 2 DSGVO erfasst jedes Unternehmen, das Menschen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ihr Verhalten beobachtet, und Art. 27 verlangt dafür einen schriftlich benannten Vertreter. Ausgenommen sind nur gelegentliche Verarbeitungen ohne Risiko für die Betroffenen.
Ich lebe in Deutschland und führe meine LLC von hier. Brauche ich einen Vertreter?
Meist nicht, weil Ihre Gesellschaft dann in aller Regel bereits eine Niederlassung in der Union hat. Die DSGVO gilt dann unmittelbar, mit allen übrigen Pflichten. Den Vertreter brauchen vor allem Gesellschaften, die von außerhalb der EU geführt werden, etwa aus der Schweiz, aus Dubai oder aus den USA. Wir klären das im Erstgespräch für Ihren Fall.
Ist der EU-Vertreter dasselbe wie ein Datenschutzbeauftragter?
Nein. Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 DSGVO berät und überwacht intern. Der Vertreter nach Art. 27 ist die Anlaufstelle Ihres Unternehmens in der EU für Kunden und Behörden. Manche Unternehmen brauchen beides, die meisten Online-Geschäfte ohne EU-Sitz brauchen den Vertreter.
Wo muss der Vertreter sitzen?
In einem der Mitgliedstaaten, in denen die Kunden sitzen, deren Daten Sie verarbeiten. Der Vertreter von Usantis ist in Deutschland niedergelassen, dem größten Markt der Union.
Haftet der Vertreter für Verstöße meines Unternehmens?
Die Verantwortung bleibt bei Ihrem Unternehmen. Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt klar, dass die Benennung rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen selbst nicht ausschließt. Der Vertreter sorgt dafür, dass Anfragen und Behördenschreiben ankommen, rechtzeitig bei Ihnen landen und beantwortet werden.
Was passiert, wenn ein Kunde Auskunft oder Löschung verlangt?
Die Anfrage geht beim Vertreter ein, wird übersetzt und an Sie weitergeleitet. Ab Eingang läuft die Monatsfrist, Usantis überwacht sie und erinnert Sie rechtzeitig. Sie beantworten die Anfrage, und der Vorgang ist im Protokoll dokumentiert.
Was kostet ein EU-Vertreter?
Bei Usantis 490 USD im Jahr im Standard-Tarif und 99 USD im Monat im Premium-Tarif, ohne Einrichtungsgebühr und mit 14 Tagen Geld-zurück-Garantie. Wer seine US LLC über uns gründet, bekommt den Vertreter auf Wunsch gleich mit eingerichtet.